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   LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02   

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https://dejure.org/2003,54358
LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02 (https://dejure.org/2003,54358)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2003 - L 5 AL 753/02 (https://dejure.org/2003,54358)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2003 - L 5 AL 753/02 (https://dejure.org/2003,54358)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
    Dass dem angefochtenen Gerichtsbescheid die bei statthafter Berufung übliche Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist, genügt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (z.B. BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 mwN).

    Das Berufungsgericht ist außerhalb eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auch nicht befugt, über die Zulassung der Berufung zu entscheiden (z.B. BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.09.1998 - L 1 Ar 248/96
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
    Die für nachfolgende Zeiträume ergangenen Folgebescheide seien weder unmittelbar noch mittelbar nach § 96 SGG Gegenstand des anhängigen Rechtsstreites geworden (Hinweis auf Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 29.9.1998 - L 1 Ar 248/96 -, E-LSG SF 045).

    Dies bedeutet, dass das Gericht bei Einbeziehung der Bescheide, die die Arbeitslosenhilfe auch für einen weiteren Bewilligungsabschnitt bewilligen, auch die Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe überprüfen müsste, da sich insoweit die Sach- und Rechtslage geändert haben könnte (Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 29.9.1998 - L 1 Ar 248/96 -, E-LSG SF-045).

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
    Die Umdeutung der Berufung eines - wie hier - rechtskundig vertretenen Beteiligten in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist allerdings unzulässig (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; SozR 3 1500 § 144 Nr. 11).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist § 96 Abs. 1 SGG entsprechend anzuwenden, wenn der neue Verwaltungsakt zwar nicht denselben Streitgegenstand betrifft, er aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergeht und einen weiteren Zeitraum erfasst (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 6; SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; jeweils mwN).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
    Darüber hinaus soll die Gefahr divergierender Entscheidungen vermieden und der Betroffene vor Rechtsnachteilen geschützt werden, die ihm dadurch erwachsen, dass er im Vertrauen auf den eingelegten Rechtsbehelf weitere Schritte unterlässt (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 12; SozR 3 5425 § 24 Nr. 17 mwN).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
    Nur unter dieser Voraussetzung ist die Einbeziehung der Folgeverwaltungsakte in den anhängigen Rechtsstreit sinnvoll, weil durch sie unnötige Verzögerungen und weitere Prozesse vermieden werden (vgl. BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 3).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 26/95

    Herabbemessung des Arbeitsentgelts bei der Feststellung der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
    Einen die Anwendbarkeit des § 96 SGG rechtfertigenden "inneren Zusammenhang" zwischen älterem und neuerem Verwaltungsakt hat das BSG damit begründet, dass seit der Arbeitslosmeldung des damaligen Klägers ein - für beide Beteiligten Rechte und Pflichten begründendes - Dauerrechtsverhältnis bestehe, aus dem sich die Rechte des Klägers auf Zahlung von Arbeitslosenhilfe herleiteten und der im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses ergangene spätere Bescheid "im Kern dieselbe Rechtsfrage" betreffe, die sich auch bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des früheren Bescheides stelle (vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 6; zum Ganzen auch Beschluss vom 26.3.1998 - B 11 AL 11/98 B -, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B

    Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG bei Verwaltungsakten, die das streitige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
    Einen die Anwendbarkeit des § 96 SGG rechtfertigenden "inneren Zusammenhang" zwischen älterem und neuerem Verwaltungsakt hat das BSG damit begründet, dass seit der Arbeitslosmeldung des damaligen Klägers ein - für beide Beteiligten Rechte und Pflichten begründendes - Dauerrechtsverhältnis bestehe, aus dem sich die Rechte des Klägers auf Zahlung von Arbeitslosenhilfe herleiteten und der im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses ergangene spätere Bescheid "im Kern dieselbe Rechtsfrage" betreffe, die sich auch bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des früheren Bescheides stelle (vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 6; zum Ganzen auch Beschluss vom 26.3.1998 - B 11 AL 11/98 B -, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 86/83
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
    Dementsprechend hat das BSG in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 12.12.1984 - 7 RAr 86/83 - die Einbeziehung späterer Bescheide in einem - der vorliegenden Fallgestaltung - vergleichbaren Fall bejaht, in dem es um Arbeitslosenhilfe für weitere Bewilligungsabschnitte und die Neufeststellung des Arbeitsentgelts nach § 136 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) ging.
  • SG Freiburg, 12.08.2005 - S 9 AS 1048/05

    Streitgegenstand - Einbeziehung von Folgebescheiden - Dauerrechtsverhältnis -

    Entgegen der Auffassung des 5. Senats des LSG Baden-Württemberg (Urt. v. 19.3.2003, Az.: L 5 AL 753/02, veröff. in (juris)) ist die analoge Anwendung des § 96 SGG in derartigen Fällen nicht etwa als Konsequenz der Änderung der Vorschriften des Vierten Abschnitts des SGG (Kosten und Vollstreckung) durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGG-ÄndG) vom 17.8.2001 (BGBl. I, 2144) schlechthin ausgeschlossen.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2003 - L 5 AL 4132/02

    Gegenstand des Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren nach In-Kraft-Treten

    An dieser Rechtsprechung kann nach dem In-Kraft-Treten des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGG-ÄndG) vom 17. August 2001 (BGBl. I, 2144) am 2. Januar 2002 nicht mehr festgehalten werden (vgl. auch Urteil des Senats vom 19. März 2003 - L 5 AL 753/02).
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